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Rechtsanwalt für Mietrecht in Kiel

Das Mietrecht enthält viele Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, um eine Basis für ein übereinkommendes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu bilden.

Oft ist es nicht einfach, für beide Parteien ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Schon die inhaltliche Auslegung eines Mietvertrages kann Unterschiede in der Auffassung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bewirken.

Ein Mietvertrag sollte möglichst in schriftlicher Form erfolgen und vor Unterzeichnung auf eventuelle unwirksame Vertragsklauseln geprüft werden. Erforderliche Angaben sind u.a. die Miethöhe, die Fälligkeit der Mietzahlungen, Nebenkosten, Beginn und Ende der Mietzeit, Größe des gemieteten Objektes.

Der Vermieter ist berechtigt, die Zahlung einer Mietkaution zu verlangen, die als Sicherheit hinterlegt wird. Die Kaution kann im Falle von Mietrückständen, offenen Nebenkostenabrechnungen, bestehenden Schadensersatzansprüchen oder nicht durchgeführten vereinbarten Renovierungsarbeiten einbehalten werden. Dabei muss festgestellt werden, inwieweit die Sachlage zutreffend ist.

Die Beeinträchtigung eines Mietverhältnisses geschieht häufig, wenn z. Bsp. durch Modernisierungsmaßnahmen die Höhe der Miete steigt, Zweifel an der Umlage und Abrechnung der Betriebskosten bestehen oder sogenannte Schönheitsreparaturen nicht klar in ihrem Umfang definiert sind.

Zur Durchsetzung einer angestrebten Mietminderung seitens des Mieters aufgrund von angezeigten Mängeln, ist es von Vorteil, vor Einzug ein Übergabeprotokoll anzufertigen und von beiden Seiten durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Dies dient der detaillierten Erfassung des aktuellen Mietzustandes und kann als nachträgliche Beweisführung Verwendung finden.

Durch ordentliche fristgerechte Kündigung des Mieters oder Vermieters endet normalerweise das Mietverhältnis. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Eine Kündigung bei Eigenbedarf des Vermieters muss nachvollziehbare Gründe zur Eigen- oder Familienangehörigennutzung aufweisen.

Verlässt der Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht das Mietobjekt oder reagiert nicht auf die Kündigung, so besteht die Möglichkeit, eine Räumungsklage zu beantragen.

Konflikte ergeben sich auch daraus, dass eine Untervermietung der gesamten oder nur anteiligen Wohnung ohne Einverständnis des Vermieters betrieben wird. Ist dies nicht im Mietvertrag geregelt, stellt dies eine Vertragsverletzung und damit einhergehend ein Sonderkündigungsrecht dar.

In Mietangelegenheiten ist es wichtig, die jeweils vorgeschriebenen Fristen für Einsprüche, Anzeigen oder Kündigungen in der formal richtigen Form einzuhalten, da sonst eine rechtliche Grundlage nicht mehr gegeben ist.


Anhand langjähriger Tätigkeit in diesem Bereich bin ich sehr vertraut mit den Schwierigkeiten, die sich aus Mietstreitigkeiten ergeben, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu vertreten.


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