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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kiel

Das Arbeitsrecht dient dem besonderen Schutz aller in erwerbstätiger Abhängigkeit stehenden Personen und wird u.a. durch folgende Gesetze vertreten:

Das Arbeitsrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit dem arbeitsrechtlichen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht, welches die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beinhaltet und das Kollektivarbeitsrecht. Dies beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen einem Zusammenschluss von Arbeitnehmern (Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte) und einem oder mehreren Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden).

Die Rechte der Arbeitnehmer werden durch Gesetze und Verordnungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschützt.

Rechtliche Auseinandersetzungen können bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages auftreten. Da eine recht individuelle Auslegung der Inhalte möglich ist, können bestimmte Arbeitsbedingungen zu Konflikten zwischen den Parteien führen. In Bezug auf die Rechte und Pflichten der jeweiligen Seiten, ist mitunter eine Prüfung des Arbeitsvertrages hinsichtlich seiner Rechtsgültigkeit unumgänglich.

Folgende Streitpunkte können sich anhand von Unstimmigkeiten ergeben:

Auch im Rahmen der Arbeitsvergütung kann in vielen Punkten eine rechtliche Auseinandersetzung folgen:

Offene Zahlungsansprüche müssen sofort geklärt werden, da diese sogenannten Anschlussfristen unterliegen. Ansonsten verfallen jegliche Ansprüche.

Häufige Konflikte finden sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Sie kann beispielsweise fristlos, betriebsbedingt oder als Änderungskündigung gestaltet sein. Die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes müssen beachtet werden.

Bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht, ist es wichtig, die dafür vorgesehene Frist von 3 Wochen ab Kündigung einzuhalten. Danach ist die Kündigung wirksam.

Viele Kündigungen sind im Rahmen des Kündigungsschutzes nicht gerechtfertigt oder rechtmäßig.

Ein Vertrag kann auch durch Aufhebungsvereinbarungen gelöst werden. Hierbei ist zu beachten, den Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag prüfen zu lassen. Durch Zahlung einer evtl. Abfindung und die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährdet werden.

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Zeugnis. Dies sollte gerade bei einer nicht einvernehmlichen Trennung auf deren formal richtigen Inhalt überprüft werden.


Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen arbeitsrechtlichen Konflikten kann oft eine Auseinandersetzung vor Gericht vermieden werden.


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